§ 1 Vertragsschluss / Buchung

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres aktuellen Reiseangebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Sie können Ihre Reise schriftlich, mündlich, telefonisch oder online buchen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der aktuelle Reiseprospekt und die aktuelle Webseite. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot unserer Firma vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag der Anmelder neben seinen eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

§ 2 Bezahlung des Reisepreises

Nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte die ausgewiesene Anzahlung auf unser Geschäftkonto. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und beträgt 10% vom Gesamtreisepreis, mindestens jedoch EUR 25 pro Person. Die Restzahlung wird nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt, ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erheben wir die aus § 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

§ 3 Vertragliche Leistungen

(1) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der Leistungen sind die besonderen Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Prospekten von Leistungsträgern übernehmen wir keine Gewähr.
(2) Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

(1) Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20 ohne weiteren Nachweis. Ergeben sich durch die Änderungen an Unterkunft, Reiseziel, Reisetermin usw. vorgenommen, sind wir berechtigt, Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Umbuchungen sind bei ½-Tages und 1-Tagesarrangements möglich bis 14 Tage vor Reiseantritt und bei Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Reiseantritt. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können grundsätzlich, sofern ihre Durchführung noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß § 5 Abs. 1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
(2) Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Abweichungen, die erheblich sind, berechtigen den Kunden, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Im übrigen gelten die Rechtsfolgen des § 651j BGB entsprechend.
(3) Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöhen. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich.
(4) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen z. B. wegen einer Verletzung während der Reise nicht in Anspruch hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise.
(5) Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Das Bearbeitungsentgelt beträgt EUR 15,–. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entsprechenden Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch EUR 50,–. Wir behalten uns jedoch vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte nach den besonderen Reiseerfordernissen nicht geeignet ist oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen einer Teilnahme der Ersatzperson entgegenstehen.

§ 5 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

(1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können für die getroffenen Reisevorkehrungen, für unsere Aufwendungen und uns durch den Rücktritt entstehende Kosten Ersatz verlangen. Diesen Ersatzanspruch können wir nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Ab schriftlicher Buchung berechnen wir 20 % der Vertragssumme; ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %, ab 4 Wochen 50 %, ab 2 Wochen 80 % und ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 100 % der Vertragssumme.
(2) Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, das uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
(3) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

§ 6 Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

(1) Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • bis eine Woche vor Reiseantritt die ausgeschriebene oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.
  • bis drei Wochen vor Reiseantritt die Durchführung der Reise für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise nicht gedeckt ist. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Der eingezahlte Reisepreis wird Ihnen umgehend erstattet.

(2) Wir haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, falls ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung auf Grund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Es erfolgt eine Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen und des Wertes von Leistungen, die anderweitig verwendet werden konnten.

§ 7 Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge von Umständen, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Naturereignisse, Streik, Feuer, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Erfüllungsgehilfen oder anderen Leistungsträgern eintreten – erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag vor Reisebeginn aus diesen Gründen erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah zurückgeführt. Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen werden Mehrkosten von Ihnen getragen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 8 Haftung

(1) Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Reisepreis, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einer Beschränkung der Haftung entgegenstehen.
(3) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, können wir uns gegenüber unseren Kunden auf diese Vorschriften berufen.
(4) Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die in unseren Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Im Falle einer Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 9 Gewährleistungsrechte

Für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gelten die Vorschriften des Reisevertragsrechts.

§ 10 Mitwirkungsobliegenheit

Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Sie sind auch verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort uns bzw. unseren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. unsere Mitarbeiter werden für Abhilfe sorgen sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft auf einen eingetretenen Mangel hinzuweisen, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.

§ 11 Öffentlich rechtliche Vorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften sowie von Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Wir haften nicht für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

(1) Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Burgberg im Allgäu, im Januar 2023

AktivZentrum Allgäu
Patrick Loritz & Sebastian Trenkler GbR
Eventmanagement & Teamtraining